Vorsorgeuntersuchungen - Ihre Gesundheit in besten Händen

In einer immer hektischer werdenden Welt ist es wichtiger denn je, sich Zeit für die eigene Gesundheit zu nehmen. Vorsorgeuntersuchungen spielen dabei eine zentrale Rolle, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und effektiv zu behandeln. In der Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin der Ärztinnen Petra Schutt und Viviane Feldhoff in Hersbruck legen wir großen Wert auf eine umfassende Vorsorge. Denn wir sind der festen Überzeugung: Je früher eine Erkrankung erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen und desto geringer ist die Belastung für den Körper.

Unser erfahrenes Ärzteteam bietet Ihnen eine Vielzahl an Vorsorgeuntersuchungen an, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Ob regelmäßige Check-ups, spezifische Screenings oder Präventionsberatungen – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zu einem gesunden Leben. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Ihre Gesundheit nicht dem Zufall überlassen wird. Weitere Informationen von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum Thema Vorsorge haben wir hier für Sie.

Die folgenden Vorsorgeuntersuchungen werden von uns angeboten:

Gesundheitsuntersuchungen

Zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter einmalig Anspruch auf einen umfassenden Gesundheits-Check. Ab dem 35. Lebensjahr steht Ihnen diese Untersuchung alle drei Jahre zu (für Patienten die am Hausarztmodel teilnehmen, alle zwei Jahre). Ziel dieser Untersuchung ist es, gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie von uns eine ausführliche Beratung, wie Sie Ihre Gesundheit langfristig erhalten und stärken können.

Um an der Gesundheitsuntersuchung teilzunehmen, vereinbaren Sie bitte einen Termin und erscheinen Sie nüchtern zur Untersuchung. Wir beginnen einer Blutentnahmen zur umfassenden Analyse wichtiger Laborwerte, um mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Wir ermitteln Ihre Körpergröße, Ihr Gewicht und Ihren Blutdruck.

Bei Vorliegen von Grunderkrankungen führen wir ggf. eine EKG- und Lungenfunktionsuntersuchung durch. Bei Patienten ab 35 Jahren wird zusätzlich eine Urinuntersuchung durchgeführt, die Hinweise auf Nieren- und Blasenerkrankungen sowie auf eine mögliche Zuckerkrankheit geben kann.

Beim zweiten Termin, der zur Besprechung der Ergebnisse dient, führen wir eine gründliche körperliche Untersuchung durch. Dabei werden Herz, Lunge, Kopf, Hals, Bauch, Wirbelsäule, Bewegungsapparat, Nervensystem und Sinnesorgane überprüft, um eventuelle Auffälligkeiten oder krankhafte Befunde zu identifizieren. Bitte bringen Sie zu diesem Termin auch Ihren Impfausweis mit, damit wir Ihren Impfstatus überprüfen und gegebenenfalls notwendige Auffrischungen vornehmen können.

Sollten im Rahmen der Untersuchung Auffälligkeiten festgestellt werden oder bereits bestehende Erkrankungen diagnostiziert sein, leiten wir weiterführende Untersuchungen oder die entsprechende Behandlung ein. So stellen wir sicher, dass Sie die bestmögliche Betreuung erhalten und Ihre Gesundheit optimal geschützt wird.

Krebsfrüherkennung beim Mann

Die Krebsfrüherkennung beim Mann zielt darauf ab, Prostatakrebs oder dessen Vorstufen zu entdecken, bevor sie Beschwerden verursachen. Wird ein Prostatakarzinom in einem frühen Stadium erkannt, erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung und somit die Überlebensaussichten erheblich.

Männer ab dem 45. Lebensjahr haben einmal jährlich Anspruch auf diese wichtige Vorsorgeuntersuchung. Die Untersuchung beginnt mit einer gezielten Anamnese, bei der wir spezifische Fragen zu Veränderungen und Beschwerden stellen. Anschließend erfolgt eine gründliche Inspektion und das Abtasten des äußeren Genitalbereichs. Ein zentraler Bestandteil der Untersuchung ist die Tastuntersuchung der Prostata, die über den Enddarm erfolgt. Zusätzlich werden die regionären Lymphknoten abgetastet, um mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

Nach der Untersuchung besprechen wir mit Ihnen die Befunde und beraten Sie ausführlich über mögliche weitere Schritte oder Vorsorgemaßnahmen.

Um Ihre Gesundheit bestmöglich zu schützen, empfehlen wir, die Krebsfrüherkennung gerne auch in Verbindung mit einer umfassenden Gesundheitsuntersuchung durchzuführen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin in unserer Praxis.

Hautkrebsfrüherkennung

Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die „Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs“. Diese Untersuchung ist darauf ausgelegt, frühzeitig festzustellen, ob eine der gefährlichen Hautkrebserkrankungen wie das maligne Melanom (schwarzer Hautkrebs), Basalzellkarzinom oder spinozelluläres Karzinom vorliegt. Da Hautkrebs in einem frühen Stadium besser behandelbar ist, ist diese Untersuchung von großer Bedeutung. Sie kann alle zwei Jahre wiederholt werden.

Die Hautkrebsfrüherkennung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese. Dabei fragen wir gezielt nach Hautkrebserkrankungen in Ihrer Familie sowie nach möglichen Beschwerden oder Auffälligkeiten, die Ihnen selbst aufgefallen sind. Im Anschluss erfolgt eine gründliche Untersuchung Ihres gesamten Körpers, bei der wir Ihre Haut auf verdächtige Veränderungen absuchen.

Nach der Untersuchung besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen. Sollten Auffälligkeiten festgestellt werden, überweisen wir Sie umgehend an einen Hautarzt zur weiteren Abklärung und gegebenenfalls notwendigen Behandlung.

Für die Hautkrebsfrüherkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis. Gerne können Sie diese Untersuchung auch mit einer umfassenden Gesundheitsuntersuchung kombinieren, um einen vollständigen Überblick über Ihren Gesundheitszustand zu erhalten.

Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung

Darmkrebs zählt sowohl bei Frauen als auch bei Männern zu den häufigsten Krebserkrankungen. Doch die gute Nachricht ist: Wird Darmkrebs frühzeitig erkannt, ist er in vielen Fällen sehr gut heilbar. Aus diesem Grund gibt es ab dem Alter von 50 Jahren ein umfassendes Früherkennungsprogramm, dessen Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Ab dem 50. Lebensjahr haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch auf Beratungen und Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs. Dieses Programm umfasst neben einem einmaligen Beratungsgespräch mit Ihrem Arzt auch den Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl sowie die Möglichkeit einer Darmspiegelung (Koloskopie). Frauen und Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren haben Anspruch auf einen jährlichen Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl. Ab dem 55. Lebensjahr kann dieser Test dann alle zwei Jahre durchgeführt werden, sofern Sie sich gegen eine Darmspiegelung entscheiden.

Wer sich für eine Darmspiegelung entscheidet, hat Anspruch auf zwei Untersuchungen zur Früherkennung im Abstand von zehn Jahren. Frauen können dieses Angebot ab dem 55. Lebensjahr nutzen. Männern wird aufgrund ihres höheren Risikos, an Darmkrebs zu erkranken, bereits ab dem Alter von 50 Jahren eine Darmspiegelung empfohlen. Diese Untersuchungen werden von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie durchgeführt. Den dafür notwendigen Überweisungsschein erhalten Sie in unserer Praxis.

Um eine umfassende Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung zu erhalten, vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis. Wir beraten Sie gerne auch in Verbindung mit anderen Vorsorgeprogrammen, um Ihre Gesundheit bestmöglich zu schützen.

Beratung zur Organspende

Organspende kann Leben retten. Jeden Tag warten unzählige Menschen weltweit auf eine lebensrettende Organspende. Durch Ihre Entscheidung, Organe zu spenden, können Sie das Leben anderer Menschen retten oder ihre Lebensqualität erheblich verbessern.

Ein Organspendeausweis dokumentiert offiziell Ihre Bereitschaft, im Falle Ihres Todes Organe zu spenden. Nahezu jeder Mensch kann als potenzieller Organspender in Betracht kommen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Selbst wenn bestimmte Organe aufgrund von Krankheiten oder fortgeschrittenem Alter nicht mehr verwendet werden können, können andere Organe und Gewebe dennoch lebensrettend sein.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Organspende nicht nur Leben retten kann, sondern auch den Angehörigen Trost und Hoffnung gibt. Indem Sie Ihren Willen im Voraus festlegen und in einem Organspendeausweis dokumentieren, nehmen Sie Ihren Angehörigen die schwierige Entscheidung ab, in einer ohnehin belastenden Situation über eine Organspende entscheiden zu müssen.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zum Thema Organspende zu beraten und Ihnen einen Organspendeausweis auszustellen. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis und lassen Sie uns gemeinsam über dieses wichtige Thema sprechen.

Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen für Männer ab 65 Jahre

Männer ab dem 65. Lebensjahr haben einen einmaligen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader (Bauchaorta). Diese Untersuchung ist von großer Bedeutung, da sie dazu dient, eine gefährliche Ausbuchtung der Bauchschlagader frühzeitig zu erkennen. Ein Bauchaortenaneurysma kann lange Zeit unbemerkt bleiben, doch wenn es nicht rechtzeitig entdeckt wird, kann es zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen.

Die Ultraschalluntersuchung ist schmerzfrei und ermöglicht es, potenzielle Gefahren bereits im Vorfeld zu identifizieren. So können notwendige Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden, um Ihre Gesundheit zu schützen.

Um die Untersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas durchzuführen, vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis. Gerne können Sie diese Untersuchung auch mit anderen Vorsorgeprogrammen kombinieren, um einen umfassenden Überblick über Ihren Gesundheitszustand zu erhalten.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 und 2 für die Berufsausbildung

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wurde entwickelt, um Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Schäden durch unangemessene Arbeitsbedingungen zu schützen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Entwicklung von Heranwachsenden nicht durch die Anforderungen der Arbeitswelt beeinträchtigt wird. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren, die in das Berufsleben eintreten, sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz zwei verpflichtende Untersuchungen vor: die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 (Erstuntersuchung) vor Beginn der Ausbildung und die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 2 (Nachuntersuchung) nach einem Jahr in der Ausbildung oder vor dem 18. Geburtstag.

Diese Untersuchungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Jugendliche ihre angestrebte Tätigkeit ausüben können, ohne gesundheitliche Schäden zu erleiden. Die Erstuntersuchung muss vor Beginn der Ausbildung erfolgen, die Nachuntersuchung findet etwa ein Jahr später statt, in jedem Fall jedoch vor dem 18. Geburtstag.

Alle notwendigen Unterlagen für die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen 1 und 2 erhalten die Jugendlichen rechtzeitig in ihrer Schule. Diese Unterlagen umfassen den Berechtigungsschein und den Erhebungsbogen für die jeweilige Untersuchung. Bitte bringen Sie diese Unterlagen, zusammen mit Ihrem Impfausweis, zur Untersuchung mit. Den Erhebungsbogen können Sie bereits zu Hause, eventuell mit Hilfe der Erziehungsberechtigten, ausfüllen.

In unserer Praxis beginnt die Untersuchung mit einer Urinuntersuchung sowie der Bestimmung von Größe, Gewicht und Blutdruck. Anhand des Erhebungsbogens erstellen wir die Anamnese des Jugendlichen. Anschließend folgt eine umfassende ärztliche Untersuchung, bei der Herz- und Lungenfunktion, Reflexe sowie Hör- und Sehvermögen überprüft werden.

Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung, die sowohl dem Arbeitgeber als auch den Erziehungsberechtigten vorgelegt wird. Diese Bescheinigung enthält eine Gefährdungsabschätzung für die einzelnen Tätigkeiten im Berufsleben, um sicherzustellen, dass die gewählte Ausbildung keine gesundheitlichen Risiken birgt.

Die Kosten für beide Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis, um die notwendigen Untersuchungen rechtzeitig durchführen zu lassen.

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Liebe Patienten, wir machen Urlaub vom:

19.08.24 bis 06.09.24

Vertretungen:
19.08. bis 23.08: Dr. Rissmann
Tel.: 09151/7209970
Rudolf-Wetzer Str. 4, 91217 Hersbruck.
26.08. bis 06.09: Dr. Schmidt-Röhrer
Tel.: 09151/2779
Rudolf-Wetzer Str. 2, 91217 Hersbruck.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst:
Tel.: 116 117
Im Notfall: Tel.: 112